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   OLG Bamberg, 04.07.2006 - 8 W 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12954
OLG Bamberg, 04.07.2006 - 8 W 19/06 (https://dejure.org/2006,12954)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.07.2006 - 8 W 19/06 (https://dejure.org/2006,12954)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 8 W 19/06 (https://dejure.org/2006,12954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts; Umfang und Erstattung fiktiver Reisekosten; Mehrkosten durch die Einschaltung eines Terminsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 33 Abs. 3 § 53 S. 1; ZPO § 91 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 47
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2006 - 8 W 19/06
    Führt dieser Vergleich zu dem Ergebnis, dass die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten mit einiger Wahrscheinlichkeit zu keiner höheren, gegebenenfalls sogar zu einer niedrigeren Kostenbelastung führt, wäre es, kommt es dann doch zu höheren Kosten, innerhalb eines gewissen Rahmens, welchen der Bundesgerichtshof mit 10 % angesetzt hat (BGH NJW 2003, 898 ff.), unbillig, damit die den Unterbevollmächtigten beauftragende Partei zu belasten.
  • LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
    Abweichend vom angefochtenen Beschluss umfassen die fiktiven Reisekosten indes auch die fiktiven Übernachtungskosten (vgl. OLGR Bamberg 2006, 645).

    Einen Reiseantritt vor 6:00 Uhr morgens hält die Kammer indes für nicht zumutbar (ebenso OLGR Bamberg 2006, 645; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).

  • OLG Jena, 23.12.2014 - 1 W 518/14

    Kosten des Unterbevollmächtigten

    Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass dies vorliegend der Fall gewesen ist, sind die Kosten des Unterbevollmächtigten nur in Höhe der ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten zu den anberaumten Terminen erstattungsfähig (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 04.07.2006 - 8 W 19/06 - zitiert nach juris).
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